Legate und Testament
Mit dem Verfassen eines Testaments machen Sie von dem Ihnen zustehenden Recht Gebrauch, über einen Teil Ihres Nachlasses selbst zu bestimmen.
Haben Sie Fragen zu Testament oder Legat in Zusammenhang mit der VBG? Lesen Sie unsere Broschüre oder nehmen Sie mit dem Gesamtleiter der VBG, Benedikt Walker, Kontakt auf.



